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Vorbereitende Maßnahmen Vorläufiges Verfahren Eröffnetes Verfahren
Dienstleistungen im Rahmen des eröffneten Verfahrens als Teil unseres integrierten Beratungsansatzes:
Im Anschluss an die entscheidenden Weichenstellungen im vorläufigen Verfahren gilt es im eröffneten Verfahren die Umsetzung gemeinsam mit dem Insolvenzverwalter bzw. dem Sachwalter voranzutreiben. Insbesondere die erste Gläubigerversammlung ist ein wesentlicher Fixpunkt des eröffneten Verfahrens. Darüber hinaus sind die beschlossenen Sanierungsmaßnahmen umzusetzen. Des Weiteren steht ggf. die Abstimmung über den ausgearbeiteten Insolvenzplan an bzw. der Verkauf des Unternehmens im Rahmen einer übertragenden Sanierung oder die Aufnahme neuer Gesellschafter als Teil der Umsetzung des Insolvenzplans. Mit unserer Erfahrung in der insolvenznahen Beratung helfen wir Ihnen bei der Umsetzung der getroffenen Entscheidungen, um das nun in Sichtweite gelangende Ziel der Sanierung zu erreichen.
Dienstleistungen im Rahmen des eröffneten Verfahrens als eigenständiges Beratungsprojekt:
Das eröffnete Verfahren hält neue Herausforderungen bereit. Insbesondere die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen sowie deren Koordination und das Maßnahmencontrolling kann zeitweise eine personelle Verstärkung erfordern. Des Weiteren steht Ihnen unsere Expertise bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und steuerlicher Fragen zur Verfügung.
Diese Leistungen der insolvenznahen Beratung werden teilweise in Zusammenarbeit mit unserer Schwestergesellschaft FALK & Co Risk Advisory GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbracht.
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