Zur Durchführung eines Schutzschirmverfahrens ist eine Bescheinigung nach
§ 270b InsO Voraussetzung. Diese bildet die Grundlage für die Entscheidung des Gerichts, ob ein Schutzschirmverfahren angeordnet werden kann. Dabei setzt das Gericht eine Frist von maximal 3 Monaten zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans fest. Die Bescheinigung fungiert hier als Torwächter, um Missbrauch im Rahmen des Schutzschirmverfahrens zu vermeiden. IDW S 9 definiert die Anforderungen an eine solche Bescheinigung. Unsere praktische Erfahrung in diesem Bereich der insolvenznahen Beratung hilft Ihnen, die Anforderungen zu erfüllen.
Unsere Leistungen:
Ihre Vorteile:
Diese Leistung der insolvenznahen Beratung wird in Zusammenarbeit mit unserer Schwestergesellschaft FALK & Co Risk Advisory GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbracht.
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