++ Besuchen Sie uns auch auf www.falk-co.de ++
Vorbereitende Maßnahmen Vorläufiges Verfahren Eröffnetes Verfahren
Dienstleistungen im Rahmen des vorläufigen Verfahrens als Teil unseres integrierten Beratungsansatzes:
Nach der Entscheidung für eine bestimmte Verfahrensart gilt es im Rahmen des vorläufigen Verfahrens gemeinsam mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter bzw. dem vorläufigen Sachwalter und dem vorläufigen Gläubigerausschuss die entscheidenden Weichen für eine erfolgreiche Durchführung des Insolvenzverfahrens zu stellen. Des Weiteren sind Gespräche mit den wesentlichen Gläubigern notwendig sowie die Festlegung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen und ggf. ist auch ein Insolvenzplan zu erarbeiten. Im Falle einer sich abzeichnenden übertragenden Sanierung sind die ersten Schritte für einen strukturierten Verkaufsprozess einzuleiten. Unsere Erfahrung hilft Ihnen, sich in dieser Phase zurecht zu finden und die Sanierung Ihres Unternehmens zielgerichtet voranzutreiben.
Dienstleistungen im Rahmen des vorläufigen Verfahrens als eigenständiges Beratungsprojekt:
Mit unserer Expertise in der insolvenznahen Beratung unterstützen wir Sie bei ausgewählten Fragestellungen in dieser wichtigen Phase der Sanierung im vorläufigen Verfahren. Dabei arbeiten wir eng mit Ihren anderen Beratern zusammen und berücksichtigen natürlich die Rückwirkungen unserer Arbeiten auf den Gesamtzusammenhang.
Diese Leistungen der insolvenznahen Beratung werden teilweise in Zusammenarbeit mit unserer Schwestergesellschaft FALK & Co Risk Advisory GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft erbracht.
FALK & Co Consulting GmbH
Darmstädter Landstraße 108
60598 Frankfurt / Main
Tel.: +49 69 96 22 04 40
Fax: +49 69 96 22 04 20
Mobil: +49 171 19 55 418
Internet: www.falk-co-consulting.de