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Vorbereitende Maßnahmen Vorläufiges Verfahren Eröffnetes Verfahren
Die integrierte Planungsrechnung berücksichtigt die internen bzw. externen Informationsanforderungen und bildet die Auswirkungen der geplanten bzw. bereits ergriffenen Restrukturierungsmaßnahmen ab. Im Regelverfahren stellt sie eine wichtige Basis für die Interessenten dar, die hierauf aufbauend ihr eigenes Modell erstellen. Im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens kommt der integrierten Planungsrechnung eine noch höhere Bedeutung zu. Als Kern des Insolvenzplans bildet sie die im Insolvenzplan dargestellten Effekte ab, insbesondere die zu erwartenden Zahlungen an die Gläubiger.
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