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Vorbereitende Maßnahmen Vorläufiges Verfahren Eröffnetes Verfahren
Die Analyse der Überlebensfähigkeit des Geschäftsbetriebs ist wichtig in allen Verfahrensarten. Krisenursachen und die Definition möglicher Sanierungsmaßnahmen zu einem frühen Zeitpunkt nach Antragstellung stellen eine wesentliche Grundlage für weiterführende Entscheidungen dar. Im Regelverfahren erhöhen definierte und umgesetzte Maßnahmen den Verkaufspreis und somit die Quote für die Gläubiger. Im Rahmen eines Schutzschirmverfahrens sind diese Maßnahmen Teil des Insolvenzplans, der im vorläufigen Verfahren zu erstellen ist. Die Nachvollziehbarkeit des Umsetzungsgrades stärkt das Vertrauen möglicher Käufer bzw. der involvierten Parteien und ist daher ein wesentlicher Bestandteil unserer insolvenznahen Beratungsleistungen.
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